Freie Wohnungen und Objekte

Werden Wohnungen, Ladenlokale oder andere Räumlichkeiten frei, so werden diese zur Neuvermietung per E-Mail bei den Mitgliedern ausgeschrieben. Bewerben können sich allerdings nur Wogeno-Mitglieder, die schon seit mindestens drei Monaten vor der Ausschreibung Mitglied geworden sind. Bewerbungen von Nichtmitgliedern werden nur in Ausnahmefällen angenommen, nämlich dann, wenn sich innerhalb der gesetzten Frist kein Wogeno-Mitglied beworben hat. 

Die Wohnungsvergabe erfolgt im gegenseitigen Einverständnis zwischen Hausverein und Genossenschaftsvorstand nach folgenden gleichwertigen Kriterien: Dauer der Mitgliedschaft, Dringlichkeit des Wohnungswechsels, persönliche finanzielle Verhältnisse, Anzahl Personen, Integrierfähigkeit in die bestehende Hausgemeinschaft.

Derzeit gibt es monatlich eine bis zwei Ausschreibungen, worauf sich zwischen zehn und über hundert Mitglieder bewerben. Die Chance, bei der Wogeno kurzfristig eine Wohnung zu finden, sind gering. Mit viel Geduld und Glück ist der Wunsch nach selbstverwaltetem Wohnen bei der Wogeno mittel- bis längerfristig aber durchaus realisierbar.